Die Beseitigung der Vollzugsprobleme der ordnungsrechtlichen Instrumente EnEV und EEWärmeG stellt einen Schwerpunkt der EnEV-Novellierung 2009 und des EEWärmeG dar. Diese Probleme sind jedoch großteils typisch für den Vollzug regulativer Umweltpolitiken oder sogar unvermeidlich, so dass diese instrumentenimmanenten Vollzugsprobleme auch im Rahmen von Politikneuformulierungen – obwohl die Stärkung des Vollzugs dabei einen sinnvollen Fokus darstellt – nicht behoben werden können. Dennoch gibt es Rahmen der Politikformulierung weitere, nicht ausgeschöpfte Potenziale zur Verringerung des Vollzugsdefizits, die hier vorgestellt werden.