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Corona-Pandemiemanagement

Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsalltag für fast alle Menschen stark verändert. Am IÖW haben wir früh damit begonnen, Maßnahmen zu entwickeln, die den Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter*innen in den Vordergrund stellen. Von März 2020 bis Mai 2023 galten durchgängig strenge Regeln in Form von Pandemie- und SARS-Cov2-Arbeitsschutzplänen, die monatlich fortgeschrieben wurden. Neben der Empfehlung zum mobilen Arbeiten, einer täglichen Testpflicht und diversen Hygienemaßnahmen für die Arbeit im Büro sowie an das Infektionsgeschehen angepassten Auflagen für Veranstaltungen umfasste unser Pandemiemanagement auch ein umfangreiches Monitoring sowie eine kontinuierliche Begleitung und Betreuung von Infektions- und Verdachtsfällen durch unsere Pandemiebeauftragte. Ein relevantes Übertragungsgeschehen am Institut, aber auch die Schließung unserer Büros konnten so durchgängig vermieden werden. Zu Anfang Juni 2023 wurden die letzten Sars-Cov2-spezifischen Schutzmaßnahmen am Institut aufgehoben bzw. in unser reguläres Gesundheitsmanagement überführt. Wir stellen aber weiterhin Masken und Tests für alle Mitarbeiter*innen zur Verfügung, um sich bei Bedarf testen und schützen zu können.

Wie sich die Pandemie auf unsere Arbeitskultur ausgewirkt hat und welche Schlussfolgerungen daraus für die Zukunft zu ziehen sind, verstehen wir als einen laufenden Diskussions- und Lernprozess. Gerade die geringe Präsenz in Corona-Zeiten im Institut machte die Integration neuer Kolleg*innen und die Anpassungen unserer Arbeitsweisen im wachsenden Institut zu einer besonderen Herausforderung. Gleichzeitig haben viele Mitarbeiter*innen auch von den Vorteilen einer flexibleren Arbeitsweise profitiert. 2021 haben wir uns institutsweit mit dem Ziel eines sinnvollen Ausgleichs zwischen Flexibilität und Begegnung über einen Rahmen für mobiles Arbeiten nach dem Abklingen der pandemischen Ausnahmesituation verständigt, der verpflichtende Präsenzanteile enthält, aber auch regelmäßiges mobiles Arbeiten ermöglicht. Mit dem Auslaufen des SARS-Cov2-Arbeitsschutzplans ist die neue Regelung am 1. Juni 2023 in Kraft getreten. Ende 2024 wollen wir unsere Erfahrungen mit dem neuen Modell evaluieren und ggf. Anpassungen vornehmen.

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