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Umweltberichterstattung von Unternehmen Vereinbarkeit von Sorgfaltspflichtgesetzen und den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wird große Unternehmen dazu verpflichten, Transparenz über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen zu schaffen – auch in der Lieferkette. Kernstück der Richtlinie sind die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS). Neue Gesetze zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in der Lieferkette, wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder die europäische Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), verpflichten Unternehmen dazu, Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten anzugehen und über die Ergebnisse zu berichten. 

Aktuell wird über die Erleichterung der Berichtspflichten für Unternehmen diskutiert. Vor diesem Hintergrund untersucht das Factsheet die Kompatibilität der Anforderungen der CSRD an die Umweltberichterstattung mit denen ausgewählter Sorgfaltspflichtgesetze, um Synergien und Lücken zu identifizieren. Neben den unternehmensbezogenen Sorgfaltspflichtengesetzen CSDDD und LkSG werden mit der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und der EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien zwei produktbezogene Sorgfaltspflichtengesetze betrachtet.

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