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Kommunen und Bürger/innen finanziell an Windanlagen beteiligen: Fachbericht unterstützt Gesetzgebungsprozess

Wie beteilgt man Kommunen beim Windenergieausbau? (Quelle: HansLinde/pixabay)

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie zeigen sich Akzeptanzprobleme und verstärkte Widerstände in betroffenen Regionen. Wie Untersuchungen seit Jahren aufzeigen, ist die Akzeptanz in der lokalen Bevölkerung umso höher, je mehr Beteiligung und daraus resultierende Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte es vor Ort gibt. Seit einigen Jahren werden auch direkte finanzielle Beteiligungsinstrumente diskutiert. Wie Kommunen finanziell beteiligt werden können, hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung gemeinsam mit dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) und der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) PartGmbB im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) untersucht. In dem Bericht „Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen (FinBEE)“ empfehlen sie neben konkreten Instrumenten zur Beteiligung von Kommunen zusätzlich das Angebot vergünstigter (Bürger-)Stromtarife als ein Instrument zur Bürgerbeteiligung.

Bestehende Abgabezahlungen nutzen oder neue Abgaben schaffen?

In dem Bericht wurden die in Wissenschaft und Praxis diskutierten Instrumente zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen vertieft analysiert und umfassend geprüft. Dabei kann unterschieden werden zwischen Instrumenten, die an bestehende Abgabenzahlungen an Kommunen anknüpfen, wie Grundsteuer, Gewerbesteuer oder einer Konzessionsabgabe, und solchen Instrumenten, mit denen eine neue Abgabe zugunsten der Kommune geschaffen wird, etwa einer Sonder- oder Außenbereichsabgabe. Auf der Basis der Analyse wurde mit einem EEG-integrierten Mechanismus ein eigenes Instrument und Empfehlungen zur Ausgestaltung entwickelt. Auch für das Angebot vergünstigter (Bürger-)Stromtarife wurden Ausgestaltungsvorschläge empfohlen.

Unterstützung des Gesetzgebungsprozesses

Nach der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers des BMWi zu diesem Gesetzesaspekt der geplanten EEG-Novelle im Mai 2020, das maßgeblich auf den Projektarbeiten basierte und durch ein Kurzpapier der Forschungspartner begleitet wurde, zeigt dieser Bericht nun die wissenschaftliche Basis für das empfohlene Instrument auf. Damit wird auch der weitere Gesetzgebungsprozess unterstützt, indem den interessierten Kreisen die fachliche Grundlage für den entwickelten Vorschlag zur finanziellen Beteiligung von Bürger/innen und Kommunen an Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt wird.

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Mehr Informationen und Download: IÖW, IKEM, BBH und BBHC (2020): Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen, Berlin. (PDF, 0,5 MB)

Fachliche Ansprechperson:
Dr. Steven Salecki
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)
Telefon: +49–30–884 594-0
E-Mail: steven.salecki(at)ioew.de

 

 

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